Bewerbungsschluss:
Montag, 15. Juni 2026 | Fristende 18 Uhr
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich schriftlich.
Einsendungen per E-Mail oder Fax sind in diesem Verfahren nicht zugelassen.
Das Ausfüllen eines Bewerbungsformulars ist Pflicht, dieses steht hier am Seitenende zum Download bereit.
Zusammen mit dem im Original unterschriebenen Bewerbungsformular sind folgende Unterlagen (in einer DIN A4-Bewerbungsmappe) einzureichen:
– Kurzvorstellung: Profil der Galerie (max. 3 Seiten)
– Beschreibung des für die artthuer 2026 vorgesehenen Standkonzeptes (max. 3 Seiten)
– Kurzvorstellung der Künstlerinnen und Künstler, die auf der artthuer vorgestellt werden sollen
(je Kurzvita mit einigen aussagekräftigen Arbeitsbeispielen/Fotos)
Jede Bewerbung ist im Hinblick auf den Charakter der Exponate verbindlich.
Mit der Bewerbung ist die Angabe über Anzahl und Lage der Stände (1 oder 2 Stände, direkt nebeneinander oder gegenüber) erforderlich, Ansprüche entstehen daraus nicht.
Maximal können zwei Stände der Größe A - 5 x 2 Meter (je max. 9 m Hängefläche) beantragt werden. Individuelle Anfragen zum Standbau sind möglich.
DIE BEWERBUNGEN SIND ZU RICHTEN AN:
Verband Bildender Künstler Thüringen e.V.
Krämerbrücke 4
99084 Erfurt
Alle Bewerbungen müssen bis zum Fristende beim Veranstalter eingegangen sein (Poststempel reicht nicht!), die Abgabe ist auch in der Galerie des Verbandes möglich. Nach dem Fristende eingehende Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Mit der Abgabe der Bewerbung erkennen die Bewerber:innen die Ausschreibungsbedingungen an.
Über die Zulassung zur artthuer entscheidet der Veranstalter nach der Jurysitzung. Die Vergabe der Stände sowie die Zuordnung der Standgrößen/-flächen erfolgt durch den Veranstalter. Einsprüche sind ausgeschlossen.
Die Zulassungsbescheide werden bis Anfang Juli 2026 versandt.
Für Galerien gelten andere als die für Künstler:innen (aufgr. Förderung des VBKTh bezuschusste) Konditionen.
für Galerien angeboten wird die Standgröße A:
5 x 2 m (Hängefläche 9 m) – 1.100 € brutto (inkl. 19% USt.)
Maximal können je Galerie zwei Stände der Größe 5 x 2 Meter (je 9 m Hängefläche) angefragt werden. Bei Zusage der Jury ist ein Stand garantiert, über einen evtl. zweiten wird anhand der Gesamtgestaltung entschieden.
Sollen die Stände nebeneinanderliegend geplant werden, kann ggf. (je nach Standbau) eine durchgehende Hängefläche (insgesamt dann 14 Meter) geboten werden, dies kann jedoch nicht vor der Juryauswahl garantiert werden.
Pro Stand kann eine Steckdose bestellt werden zur Nutzung für Strahler und PCs. Bei zwei nebeneinanderliegenden Ständen kann eine Steckdose ausreichend sein. Für Installation und Stromverbrauch wird eine Pauschale von 75 € brutto je Stromanschluss (3 kW) erhoben.
Alle Preise verstehen sich seitens der Messe Erfurt als Kooperationspartner inkl. USt.
Die Gebühren sind nach Zulassung auf Grundlage einer Rechnung zu entrichten. Die Rechnungslegung mit Zahlungsziel bis sechs Wochen vor der Veranstaltung erfolgt anhand des aktuellen Kooperationsvertrages über die Messe Erfurt GmbH. In den Preisen ist entsprechend die USt. von 19 % enthalten. Bei Nichtbegleichen kann der Stand durch den Veranstalter freigegeben werden.
Bei Rücktritt von der Messeteilnahme nach dem 27. August bis zum 8. Oktober 2026 werden 30 % der Standgebühr fällig (bzw. 70 % des Gesamtbetrages erstattet). Bei späterem Rücktritt
kann keinerlei Erstattung vom Gesamtbetrag mehr erfolgen.